Ab dem 01.03.2018 gilt das neue UrhWissG, das den veränderten Nutzungsgewohnheiten der zunehmenden Digitalisierung von Unterricht, Lehre und Wissenschaft Rechnung trägt. Es hat zum Ziel, die hier bestehenden, zum Teil veralteten Regelungen zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien zu modernisieren. Die neuen Regelungen sollen für jede einzelne Anwendergruppe (z.B. Studierende und Lehrende an Hochschulen, Forscherinnen und Forscher) präzise und klar verständlich Art und Umfang der jeweils erlaubten Nutzung festschreiben.
Das UrhWissG nimmt gravierende Änderungen an der Struktur des aktuellen Urheberrechtsgesetzes vor:
- Ein komplett neuer Unterabschnitt (§§ 60a-60h UrhG) wird eingeführt. Jeder dieser Paragraphen wendet sich explizit an einen bestimmten Adressatenkreis – z.B. Studierende und Lehrende an Hochschulen, Forscherinnen und Forscher, Bibliotheken, Archive – und soll in möglichst einfacher und eindeutiger Sprache die zukünftig erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht, Wissenschaft und Institutionen festlegen.
- Im neu geschaffenen § 60d UrhG wird das sog. Text und Data Mining erstmals gesetzlich berücksichtigt.
- Die bisherigen, nicht unumstrittenen §§ 52a, 52b, 53a UrhG werden gestrichen.
- Die Vorabprüfung, ob Lizenzangebote von Seiten der Verlage bestehen, entfällt.